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Alle wissenswerten Informationen der Sek Oetwil fürs Schuljahr 2023/24
i-Buch Sek Oetwil am See
i-Buch Sek Oetwil
Liebe SchülerInnen
Das „i-Buch“ vereint alles Wissenswerte zur Sekundarschule Oetwil am See für dich und deine Eltern. Es begleitet dich durch dieses Schuljahr und unterstützt das Zusammenleben, die Zusammenarbeit und damit dein Lernen an unserer Sekundarschule. Du findest im i-Buch wichtige Informationen und Regeln für unsere Schule. Sie sind für dich verbindlich. Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Kenntnisnahme der Inhalte und dass dir deine Klassenlehrperson das i-Buch erklärt hat. Bitte beachte: Alles was mit Aufgaben, Terminen, Noten, Einträgen und Absenzen verbunden ist, wird auf unsrer Online-Plattform Escola eingetragen. Persönliche Zugänge für dich und deine Eltern sind eingerichtet. Die Arbeitsweise mit Escola wird dir von deiner Klassenlehrperson gezeigt und erklärt. Kommst du mit etwas nicht klar, wende dich immer zuerst an die betreffende Lehrperson und an deine Klassenlehrperson. Sie sind für dich da. Wir wünschen dir eine glückliche und erfolgreiche Zeit an der Sekundarschule Oetwil am See! Lehrpersonen und Schulleitung der Sekundarschule Oetwil am See
Informationen zum i-Buch
Adressen
Elternmitwirkung
Bestätigung Kenntnisnahme SchülerInnen & Eltern
Schul- und Pausenareal
Jahresplan
Beurteilung & Notengebung
Leitgedanken Schule & Leitbild
Eintragsreglement
Schulmaterial
Reglement Schnupperlehre
Umstufung und Termine
Hausordnung
Nutzungsvereinbarung iPads
Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
i-Buch Sek Oetwil
Liebe SchülerInnen
Das „i-Buch“ vereint alles Wissenswerte zur Sekundarschule Oetwil am See für dich und deine Eltern. Es begleitet dich durch dieses Schuljahr und unterstützt das Zusammenleben, die Zusammenarbeit und damit dein Lernen an unserer Sekundarschule. Du findest im i-Buch wichtige Informationen und Regeln für unsere Schule. Sie sind für dich verbindlich. Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Kenntnisnahme der Inhalte und dass dir deine Klassenlehrperson das i-Buch erklärt hat. Bitte beachte: Alles was mit Aufgaben, Terminen, Noten, Einträgen und Absenzen verbunden ist, wird auf unsrer Online-Plattform Escola eingetragen. Persönliche Zugänge für dich und deine Eltern sind eingerichtet. Die Arbeitsweise mit Escola wird dir von deiner Klassenlehrperson gezeigt und erklärt. Kommst du mit etwas nicht klar, wende dich immer zuerst an die betreffende Lehrperson und an deine Klassenlehrperson. Sie sind für dich da. Wir wünschen dir eine glückliche und erfolgreiche Zeit an der Sekundarschule Oetwil am See! Lehrpersonen und Schulleitung der Sekundarschule Oetwil am See
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Bestätigung Kenntnisnahme SchülerInnen & Eltern
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Beurteilung & Notengebung
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Schulmaterial
Reglement Schnupperlehre
Umstufung und Termine
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Liebe Eltern
Mit dem Eintritt in die Sekundarschule beginnt für Ihr Kind der letzte Abschnitt der Volksschule. Er wird geprägt sein von den vielfältigen Aspekten des Erwachsenwerdens wie zum Beispiel Pubertät, Persönlichkeitsfindung und Berufswahl. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist unser Ziel. Darum ist es uns wichtig, Sie über die Schule zu informieren. Das i-Buch soll einen Teil dazu beitragen, wie auch unsere Homepage www.schule-oetwil.ch. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht alles abdecken kann. Ein abgerundetes Bild der Schule Ihres Kindes können Sie sich im direkten Kontakt an Besuchstagen, Elternabenden, Veranstaltungen und Gesprächen mit Lehrpersonen, Schulleitung und Behördenmitgliedern schaffen. Das i-Buch liefert wesentliche Informationen zum laufenden Schuljahr. Es ist ein offizielles, wichtiges Dokument und steht digital auf der Homepage wie auch als PDF zur Verfügung. Wir bitten Sie um Ihre Unterschrift für die Kenntnisnahme der Inhalte. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein glückliches und erfolgreiches Jahr. Lehrpersonen & Schulleitung der Sekundarschule Oetwil am See
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Schulmaterial
Reglement Schnupperlehre
Umstufung und Termine
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Leitbild der Sekundarschule Oetwil am See
Qualitätsbereiche und Leitsätze
Lehren und Lernen Wir fördern mit vielfältigen Lernformen unterschiedliche Lerntypen und Begabungen. Wir fördern das Lernen in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen. Wir bestärken positives Verhalten. Wir beurteilen die Schülerinnen und Schüler gesamtheitlich nach festgelegten Kriterien. Lebensraum Klasse und SchuleWir bilden eine Gemeinschaft, in der sich alle gegenseitig wertschätzen. Wir gestalten unsere Schule als Lebensräume. Wir vernetzen uns mit externen Betreuungs- und Beratungsstellen. Wir entwickeln Strategien zur gemeinsamen Konfliktbewältigung.
Vision der Schule Oetwil am See
Unsere SchülerInnen prägen die Zukunft mit ihrer Kreativität. Sie denken kritisch, reden und gestalten mit.Sie sind die Teamplayer der Zukunft.
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Umstufung und Termine
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Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Schulpartnerschaft und Aussenbeziehungen Wir nehmen Elternanliegen ernst und beziehen sie in unsere Schulkultur ein. Wir fördern die SchülerInnen in ihrem demokratischen Verständnis. Wir schätzen alle Mitarbeitenden an unserer Schule und unterstützen ihren Einsatz. Wir pflegen Beziehungen zur Arbeitswelt. Professionalität und Personalentwicklung Wir handeln als pädagogisches Team und bringen unsere Stärken zum Wohle der Schule ein. Wir überprüfen die Qualität unserer Arbeit regelmässig und bauen neue Erkenntnisse ein. Wir verstehen Weiterbildung als Bestandteil unseres Berufsauftrages. Wir sehen Erneuerungen als Herausforderungen. Schulmanagement Wir sind verantwortlich für Organisation und Administration in unserer Schuleinheit. Wir führen transparent. Wir entwickeln kreative Lösungen und optimieren unsere Ressourcen.Wir sind visionär und humorvoll.
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Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
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Schulentwicklung und Qualitätsprofil
Eine gute Schule ist eine „Lernende Organisation“: Sie kennt die Anforderungen von aussen, aber auch die Bedürfnisse und Gegebenheiten ihrer Menschen darin. Sie richtet ihre Schulentwicklung und Schulkultur im steten Wandel darauf aus, um so ihr Qualitätsprofil zu schärfen und Identifikation zu ermöglichen. Das Qualitätsprofil findet sich unter www.schule-oetwil.ch > Sekundarschule > Schulentwicklung > Qualitätsprofil.
Die Sekundarschule Oetwil am See hat über die Jahre eine eigenes Schulmodell entwickelt. Kern-elemente sind die Niveaudurchmischung, im Stundenplan integriertes Individuelles & Koopera-tives Lernen (IKL), Selbständig Organisiertes Lernen (SOL) mit Lernberatung. Alle Informationen und ausführlichen Beschreibungen dazu finden sich unter www.schule-oetwil.ch > Sekundarschule > Schulentwicklung > Schulmodell
Eigenes Schulmodell
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Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
SOL ist eigentlich eine Haltung, welche auf den neuesten Erkenntnissen zum Lernen beruht. Sie führt zu einem gemeinsamen Lernverständnis: Lernen ist ein individueller und aktiver Konstruktionsprozess, dieser kann nicht synchronisiert werden, dh. nicht alle können das Gleiche gleichzeitig lernen, weil der Prozess abhängig ist von der eigenen Perspektive und den eigenen Vorerfahrungen. Menschen sind von Natur aus selbstorganisiert. Lernen basiert auf individuellen Bedürfnissen und Impulsen der Umwelt. Lernen ist mit Energieaufwand verbunden, dazu müssen Komfortzonen verlassen werden. Es ist die Aufgabe der Lehrpersonen, die Schüler & Schülerinnen in diesen Prozessen bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch Reflexion und Feedback dieser Prozesse. Ziel ist, dass die Schüler & Schülerinnen zunehmend mehr Verantwortung für ihr Lernen übernehmen können. Alle Informationen und ausführlichen Beschreibungen dazu finden sich unter www.schule-oetwil.ch > Sekundarschule > Schulentwicklung > SOL
Selbständig Organisiertes Lernen (SOL), Lernberatung
Arbeits, Lern- & Sozialverhalten (ALS)
Schulische Leistungen in den Fächern werden über Noten im Zeugnis abgebildet. Auch Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden bewertet: So werden im Zeugnis in verschiedene Kompetenzen beschrieben und über die Bereiche sehr gut, gut, genügend und ungenügend bewertet.Die Kompetenzen und Bereiche sind in diesem i-Buch beschrieben, genauso wie unsere Erwartungen an die SchülerInnen.
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Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
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Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
An den meisten Veranstaltungen und Events sind Elternbesuche (ohne Anmeldung) willkommen. Beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Homepage vgl. auch Informationsblatt der Schulverwaltung (Ferienplan, Adressen, Besuchstage, Stellvertretungen) Dispensation für hohe religiöse Feiertage (z.B. Bayram): Mit dem entsprechenden Formular mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson einholen.
JahresplanVeranstaltungen und Ferien
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Umstufung und Termine
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Das Zeugnis erfasst neben den Noten in den Fächern und differenzierten Leistungsbereichen in den Sprachen auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Sekundarschule hat dafür einen Kompetenzraster geschaffen, der auf den folgenden Seiten publiziert ist. Damit erhalten die Kreuze in den entsprechenden Zeugnisrubriken eine gut nachvollziehbare Bedeutung und Wertung.
Die Schülerinnen und Schüler starten zu Beginn jedes Semesters in der Stufe zwei (wie es das Zeugnisreglement der Bildungsdirektion vorsieht). Die Klassenlehrperson wertet am Ende des Semesters die Einträge mit den Fachlehrpersonen aus und trifft die Zeugnisentscheidungen aufgrund der Anzahl sowie der Wichtigkeit der Einträge. Bei hervorragendem Verhalten kann sich ein Schüler auch für die erste Stufe qualifizieren.
1. Stufe: übertrifft die Anforderungen Trifft zu Trifft nicht zu2. Stufe: erfüllt die Anforderungen 3. Stufe; erfüllt die Anforderungen teilweise 4. Stufe: erfüllt die Anforderungen nicht 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe
Eintragsreglement
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
- Das Eintragsreglement gibt eine Übersicht über die Erwartungen für die einzelnen Kategorien.
- Einträge werden elektronisch im internen Bereich unserer Homepage erfasst.
- Einträge werden in den entsprechenden Kategorien, bei Nicht-Erfüllen der Erwartungen erfasst.
- Es werden auch positive Einträge erfasst.
- Einträge werden für ein Semester (eine Zeugnisperiode) notiert.
- Eltern haben über das persönliche Login Zugang zu den Einträgen.
- Übertretungen schlagen sich im Zeugnis in den Abschnitten „Arbeits- und Lernverhalten“ und „Sozialverhalten“ nieder. Dabei werden die persönliche Situation und der individuelle Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigt.
- Häufen sich Einträge, so sucht die Klassenlehrperson das Gespräch mit den Eltern.
Grundsätze
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Umstufung und Termine
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Schulentwicklung
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Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
- wird Kontakt mit Schulleitung und Eltern aufgenommen
- wird zu einer Sanktionszeit aufgeboten
- kommt es in Wiederholungsfällen zu weiteren Massnahmen durch die Schulleitung (Arbeitseinsätze, Verweis, Androhung auf Schulausschluss) und durch die Schulpflege (Time-Out, Versetzung in eine andere Schule, vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht)
Bei groben Verfehlen aller Art
Sanktionszeit (SZ)
Die Klassenlehrperson kann Schüler bei wiederholten Übertretungen an einem Donnerstagnachmittag zu selbständigem Arbeiten unter Aufsicht aufbieten.
Arbeitseinsätze
Bei groben oder wiederholten Vorfällen kann die Schulleitung SchülerInnen auch zu einem ganztägigen Arbeitseinsatz in der Freizeit aufbieten.
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Was wir von den SchülerInnen erwarten
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Was wir von den SchülerInnen erwarten
Grundsätzlich erwarten wir von unseren SchülerInnen verantwortungsbewusstes Auftreten und Handeln. Dazu gehören gute Umgangsformen wie Anstand und Respekt sowie Selbständigkeit und Eigenverantwortung im Rahmen der gestellten Aufgaben und Pflichten.
In Bezug auf die Zeugnisrubriken im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bedeutet dies:
Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss
Arbeitet konzentriert und ausdauernd
- erscheint rechtzeitig zum Unterricht
- hat das Schulmaterial dabei
- organisiert sich und hält Ordnung
- sitzt nach der Pause am Platz, hat Material bereit
- stört den Unterricht nicht (z.B. durch Schwatzen, Unfug treiben etc.) •
- hat Durchhaltevermögen, lässt sich nicht ablenken
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Umstufung und Termine
Hausordnung
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Gestaltet Arbeiten sorgfältig und zuverlässig
Akzeptiert die Regeln des schulischen Zusammenlebens
- erledigt Aufgaben zuverlässig, vollständig und sorgfältig
- hält Termine ein (z.B. Vortrag, Abgabe von Prüfungen, Heften, Arbeiten)
- führt Hefte, Blätter & digitale Dokumente auf dem iPad zuverlässig & sorgfältig
- führt ein Amt zuverlässig aus
- denkt daran, Unterschriften einzuholen und Arbeiten abzugeben
- hält sich an die Haus- und Zimmerordnung
- respektiert und befolgt Klassenregeln
- geht sorgfältig mit Sachen um
Begegnet den Lehrpersonen und Mitschülerinnen und Mitschüler respektvoll
- spricht anständig
- begeht keine Tätlichkeiten
- verhält sich angebracht gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern
- verhält sich angebracht gegenüber Erwachsenen
- befolgt Anweisungen der Erwachsenen
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Beurteilung und Notengebung
Beurteilung und Notengebung sind durch Lehrplan und Zeugnisreglement geregelt.
Die Beurteilung erfüllt vier wichtige Aufgaben:
- sie hilft, das Lernen so zu gestalten, dass die Lernziele erreicht werden können
- sie ermöglicht das Überprüfen des Leistungsstandes von Individuum und Klasse
- sie ist wichtige Information für Eltern und zukünftige Lehrpersonen und Arbeitgeber
- sie hilft bei Schullaufbahnentscheiden (z.B. Umstufungen) und der Berufswahl
- Beobachtungen, unmittelbare Rückmeldungen und Gespräche mit den Lernenden
- lernzielorientierte Kontrollen und Beurteilungen ("Prüfungen")
Geeignete Formen der Beurteilung sind:
Noten sind mögliche Darstellungen der Beurteilung von Leistungen. Noten sind nur im Zeugnis vorgeschrieben. Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, ausserhalb des Zeugnisses Noten zu erteilen.
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Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Noten drücken aus, in welchem Grad die Lernziele erreicht worden sind:
6 = sehr gut 5 = gut 4 = genügend 3 = ungenügend < 3 = schwach
Mit Noten soll nicht nur gerechnet werden, Noten sind Darstellungen von Einschätzungen in Ziffern. Zeugnisnoten stellen die Gesamtleistung in einem Fach dar und nicht nur die Leistungen in formellen Prüfungen. In der Noteneinsicht für SchülerInnen und Eltern auf der Homepage verzichten wir deshalb bewusst auf die Fach- und Klassendurchschnitte, weil dadurch falsche Schlüsse auf die Zeugnisnotengebung gezogen werden können. Die Lehrpersonen erfassen aber alle benoteten Lernkontrollen sowie deren Gewichtung.
SchülerInnen wie auch Eltern haben mit ihren persönlichen Login-Daten Einsicht in die Noten und auch in die Absenzen und die Einträge im Schülerdossier. Persönliche Logins sind vertraulich zu behandeln.
= alle Lernziele erreicht, plus besondere Leistungen erbracht= alle Lernziele erreicht= alle wesendlichen Lernziele erreicht= alle wesentlichen Lernziele nicht oder nur teilweise erreicht= alle wesentlichen Lernziele nicht oder nur gering erreicht
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Kompetenzraster der Sekundarschule Oetwil am See
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Was wir von den SchülerInnen erwarten
ALS-Beschrieb der Sekundarschule Oetwil am SeeDie ALS-Rubriken im Zeugnis werden gemäss nachstehenden Indikatoren von den Lehrpersonen/Jahrgangsteams für jeden Jugendlichen beurteilt.Indikatoren zur Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens
Jokertage
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Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Eine Umstufung (ein Wechsel innerhalb der Niveaus A, B, C) ist ein sogenannter Schullaufbahnentscheid, der laut Schulgesetz gemeinsam von der Klassenlehrperson, den Eltern und der Schulleitung gefällt wird. Sind die Leistungen bezogen auf das Niveau zu gut oder zu schlecht, veranlasst die Klassenlehrperson eine Gesamtbeurteilung. Die Eltern werden von der Klassenlehrperson informiert, dass eine Gesamtbeurteilung vorgenommen wird. Das Resultat der Gesamtbeurteilung und eine allfällige Umstufung werden in einem Elterngespräch mit dem Kind zusammen besprochen. Wird keine Einigung erzielt, wird die Schulleitung beigezogen, welche die Unterlagen bei Nichteinigung zur Beurteilung und zum Entscheid an die Schulpflege weiterleitet.Als Eltern haben Sie von sich aus auch die Möglichkeit, mit einem Gesuch eine Umstufung zu beantragen. Um Missverständnissen vorzubeugen bitten wir Sie, Ihre Gesuche mit der Klassenlehrperson abzusprechen. Nur ein Entscheid, der von allen Seiten gemeinsam getroffen wird, führt zu einer erfolgreichen Umstufung Ihres Kindes. Durch unser Niveau übergreifendes Schulmodell kommt es bei einem Niveau-Wechsel zu keinem Klassenwechsel.
Umstufung und Umstufungstermine
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Elternzugang
Schulentwicklung
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Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
Die einzlenen Schritte und die genauen Umstufungstermine entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle:
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Kompetenzraster
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Elterndelegierte
Elternrat
Kerngruppe
Arbeitsgruppen
Daten
Kontakt
Ein bis zwei Elterndelegierte aus jeder Schul- und Kindergartenklasse bilden gemeinsan den Elternrat In der Sekundarschule wird jeder Jahrgang durch mindestens eine Person vertreten.
Der Elternrat versammelt sich drei Mal im Jahr (Delegiertenversammlung) an vor dem Schuljahr festgelegten Abenden. Seine Aufgaben sind:
- Wahl der Kerngruppe
- Besprechung und Beratung der Anliegen der Klassendelgierten
- Austausch von Information
- Delegation von Eltern in schulischen Arbeitsgruppen
- Organisation von Projekten
Sieben Elterndelegierte bilden den Vorstand des Elternrats. Gewählt werden sie durch die Delegiertenversammlung. Es gibt vier Treffen pro Jahr. Dazu kommen die drei Versammlungen des Elternrats.
Elterndelegierte schliessen sich je nach Interesse und Bedürfnis zu Arbeitsgruppen zusammen, z. B. Elternbildung, schulische Anlässe, Kultur, sicherer Schulweg usw. Die Arbeitsgruppen treffen sich nach Bedarf.
Daten für Delegiertenversammlungen können der Homepage www.schule-oetwil.ch/schule/elternrat entnommen werden.
Jasmin Kunz (Präsidentin) elternrat@ schule-oetwil.ch
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Schulsozialarbeit Oetwil am See
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Gemeinde Oetwil am See für die Schülerinnen und Eltern der Schule Oetwil am See.
Kontakt:
Was?
Wann?
Wie?
Schulsozialarbeit Schulhaus Dörfli, Zimmer 22 8618 Oetwil am See
Büro: 043 844 88 54Natel: 079 827 84 93
- Unterstützung und Begleitung von SchülerInnen in Problemsituationen in allen
- Lebensbereichen
- Beratung von Eltern bei Problemen und Sorgen im Zusammenhang mit ihren Kindern
- Präventionsarbeit (frühzeitige und vorbeugende Hilfe)
- bei Krisen- bei Konflikten- bei Sorgen- bei Ängsten- bei Problemen
- kostenlos- freiwillig- lösungsoriert - neutral- vertraulich
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Bestätigung Kenntnisnahme SchülerInnen & Eltern
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Hausordnung
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Kontakt
Schulsozialarbeit Schulhaus Dörfli, Zimmer 22 8618 Oetwil am See
Büro: 043 844 88 54Natel: 079 827 84 93
Büro-/Präsenzzeiten während den Schulwochen
Beratungen ausserhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich möglich. Während den Schulferien bleibt das Büro geschlossen.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
schulsozialarbeit@schule-oetwil.ch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
- Schnupperlehren sind für SchülerInnen der 2. und 3. Sekundarklassen.
- Schnupperlehren können während der Schulzeit wie auch in den Ferien absolviert werden.
- Schnupperlehren dauern in der Regel 1 bis 5 Tage.
- Schnupperlehren sollen den Schulerfolg nicht beeinträchtigen.
- Eltern reichen das ausgefüllte Formular "Information Schnupperlehre" vorzeitig an die Klassenlehrperson ein und notieren die Absenz in Escola.
- Die Klassenlehrperson bestätigt den Erhalt auf dem Formular und vereinbart mit dem Schüler / der Schülerin folgende Punkte:
- Feedback von der Schnupperlehre in vereinbarter Form an die Klassenlehrperson: ja / nein
- verpasster Stoff wird nachgeholt / nicht nachgearbeitet
- Prüfungen werden nachgeholt / nicht nachgeholt
Reglement Schnupperlehren/-tage
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Umstufung und Termine
Hausordnung
Nutzungsvereinbarung iPads
Elternzugang
Schulentwicklung
Kompetenzraster
Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
Jokertage
- Material, welches alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause mitbringen und immer bei sich haben:
- Material, welches die Schule den Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Oberstufe einmal abgibt und das alle immer bei sich haben:
- Material, welches die Lehrperson bei Bedarf abgibt, bzw. ersetzt (bei Vorzeigen des aufgebrauchten Materials):
- Je nach Fach können Lehrpersonen bestimmtes Material abgeben, welches die Schülerinnen und Schüler im betreffenden Fach ebenfalls immer dabei haben müssen (z.B. Zirkel in Geometrie).
Schulmaterial
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- Radiergummi- Schere- Leimstift
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Schulsozialarbeit
Was wir von den SchülerInnen erwarten
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Jokertage
Alle Schüler und Schülerinnen erhalten von der Sekundarschule Oetwil am See je ein iPad mit Cover mit integrierter Tastatur und Stift als Leihgeräte. Die iPads, die darauf installierte Software und alles mitgelieferte Zubehör bleiben während der ganzen Schulzeit im Besitz der Sekundarschule Oetwil am See. In der Folge werden die Rollen der verschiedenen Beteiligten definiert. Wir zählen dabei auf einen vernünftigen Umgang mit den beschriebenen Rechten und Pflichten und verzichten auf eine allzu detaillierte Regelung aller Eventualitäten.
Rechte der SchülerInnen
- Das iPad im Unterricht als Arbeitsmittel nutzen (nach Vorgabe der Lehrpersonen).
- Die installierten Apps nach eigenen Vorstellungen zweckdienlich organisieren.
- Verschiedene Arbeitstechniken entdecken, die das Lernen erleichtern.
- Für Aufträge das Gerät zu Hause benutzen.
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Alle Schüler und Schülerinnen erhalten von der Sekundarschule Oetwil am See je ein iPad mit Cover mit integrierter Tastatur und Stift als Leihgeräte. Die iPads, die darauf installierte Software und alles mitgelieferte Zubehör bleiben während der ganzen Schulzeit im Besitz der Sekundarschule Oetwil am See. In der Folge werden die Rollen der verschiedenen Beteiligten definiert. Wir zählen dabei auf einen vernünftigen Umgang mit den beschriebenen Rechten und Pflichten und verzichten auf eine allzu detaillierte Regelung aller Eventualitäten.
Rechte der SchülerInnen
- Das iPad im Unterricht als Arbeitsmittel nutzen (nach Vorgabe der Lehrpersonen).
- Die installierten Apps nach eigenen Vorstellungen zweckdienlich organisieren.
- Verschiedene Arbeitstechniken entdecken, die das Lernen erleichtern.
- Für Aufträge das Gerät zu Hause benutzen.
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Pflichten der SchülerInnen
- Das iPad und sein Zubehör sorgfältig behandeln und gut beaufsichtigen.
- Das iPad so einrichten, dass sie effizient damit arbeiten können.
- Das iPad in geladenem Zustand in die Schule bringen.
- Sicherstellen, dass die von der Schule installierte Software auf dem Gerät zur Verfügung steht und keine andere Software auf das Gerät gelangt. Die eingerichtete Apple-ID darf nicht ersetzt werden und die Installation von eigenen Apps ist ausdrücklich verboten.
- Bei Rückgabe des Geräts an die Schule müssen alle Sicherheitseinstellungen (Code, „Finde mein iPad“) zurückgesetzt werden.
- Das iPad als Werkzeug nutzen. Mit dem iPad wird zielgerichtet gearbeitet.
- Sorgsame Wahrung der Privatsphäre: iPad nie in fremde Hände geben, Passwörter sicher verwahren, strikte Respektierung der Privatsphäre anderer.
- Auf dem iPad keine pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalte abrufen und keine Personen verunglimpfen.
- Wenn nicht ausdrücklich erlaubt, wird in der Schule nicht auf Soziale Netze zugegriffen und es werden keine Games gespielt.
- Innerhalb des Schulareals dürfen die Schüler und Schülerinnen nur innerhalb des vorgegebenen WLANS ins Netz – alternative Zugänge (z. Bsp. via Mobiletelefone oder andere Netze) können nicht kontrolliert werden und sind daher nicht erlaubt.
Bei einem Regelverstoss behält sich die Schule das Recht vor, die Nutzung des Geräts einzuschränken, oder bei schweren Verstössen das Gerät vorübergehend oder vollständig einzuziehen.
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Die Rolle der Schule
Die Schule ...
- stellt sicher, dass die Geräte in funktionstüchtigem Zustand ausgeliefert werden.
- übernimmt die Versicherung der Geräte gegen Diebstahl und Beschädigungen.
- leitet Reparaturen ein und behebt technische Störungen.
- übernimmt keine Verantwortung für allfällig verlorene persönlichen Daten oder Unannehmlichkeiten, die durch eine Fehlnutzung oder Nachlässigkeit (z. Bsp. vergessene Passwörter) auftreten.
- behält sich vor, die Nutzung der Geräte einzuschränken.
- definieren den Umgang mit den Geräten im Unterricht.
- haben das Recht, jederzeit die Inhalte auf dem iPad zu überprüfen.
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Die Rolle der Eltern
- Eine zeitliche und allenfalls inhaltliche Begrenzung der Nutzung ist sinnvoll.
- Die Eltern haben jederzeit das Recht, sämtliche Inhalte zu betrachten und zu löschen.
- Sie tragen die Verantwortung für den zweckdienlichen Einsatz des Gerätes zu Hause mit.
- Die Eltern sind ausserhalb der Schule dafür verantwortlich, dass ihr Kind sich sicher im Internet bewegt. Wünschenswert wäre, wenn die Schüler und Schülerinnen Zugang zu einem WLAN hätten.
- Eltern können sich bei den Lehrpersonen erkundigen, wenn sie weitere Informationen über technische Schutzmassnahmen, Literatur, etc. benötigen.
- Bei mutwilliger oder grobfahrlässiger Beschädigung ist der/die Jugendliche haftbar bzw. betrifft es die Haftpflicht der Eltern.
Einverständis von SchüIerinnen und Eltern
Jeder Schüler, jede Schülerin und ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem abgegebenen Dokument die iPad-Nutzervereinbarung gelesen zu haben. Sie übernehmen damit auch die Verantwortung für eine dem Reglement entsprechende Nutzung ausserhalb von Schule und Schulzeit. Wir nehmen uns das Recht, jederzeit die Inhalte aller Dateien des iPads anzuschauen und nötigenfalls erzieherische Massnahmen zu ergreifen.
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Elternzugang Absenzen, Noten, Dossier
Unsere Schule bietet den Eltern & Erziehungsberechtigten über unsere Schul-Homepage mit einem persönlichen Login Zugriff auf Absenzen, Noten und Dossier ihrer Kinder. Die Zugangsdaten (Benutzername und Initialpasswort) erhalten die Eltern per Email oder per Post, zusammen mit einer detaillierten Anleitung zur Handhabung, falls dies nicht schon in der Primarschule erfolgt ist. Erste Ansprechperson bei Fragen dazu ist die Klassenlehrperson.
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Jokertage
Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können SchülerInnen dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.
Ausführungsbestimmungen für Jokertage
- Zur Anmeldung von Jokertagen benutzen Sie das Formular auf der Schulwebseite: www.schule-oetwil.ch
- Pro Schuljahr werden 2 Jokertage gewährt. Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
- Die Jokertage können als ganze Tage einzeln oder en Bloc bezogen werden. Halbe Schultage, z.B. Mittwoch, gelten als ganzer Jokertag.
- Am ersten und letzten Schultag einer Stufe dürfen keine Jokertage bezogen werden: d.h. 1. Sek Montag nach den Sommerferien und 3. Sek Freitag vor den Sommerferien kein Jokertagbezug möglich!
- Die Klassenlehrperson ist mittels von den Eltern unterschriebenen Formular, bis spätestens 3 Schultage im Voraus über den Bezug der Jokertage zu informieren. Sollten Jokertage nach Ende der Ferien benötigt werden, ist die Klassenlehrperson vor Ferienbeginn zu informieren.
- Das Nachholen des verpassten Schulstoffs infolge eines Jokertagbezuges liegt in der Verantwortung des Schülers bzw. dessen Eltern. Es gilt das Holprinzip.
- Ob verpasste Prüfungen nachgeholt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen.
- Im Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss § 28 & § 29 der Volksschulverordnung:
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- Im Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss § 28 & § 29 der Volksschulverordnung:
- Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule.
- Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die SchülerIn von der Schule abzumelden.
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