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Transcript

1) Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) —> allgemeine Grundsätze und Leitlinien, einstimmig gemeinsame Strategien beschließen


2) Die Außenminister dürfen Beschlüsse, die nicht auf einer gemeinsamen Strategie beruhen, einstimmig erlassen.


3) konstruktive Enthaltung—> Stimme wird nicht gewertet, Staat hat nicht die Pflicht, den Beschluss durchzuführen, muss aber akzeptieren, dass er für alle anderen Staaten gilt und darf in der Ausführung nicht behindern


4) Annahme gemeinsamer Standpunkte (z.B. Sanktionsmaßnahmen gegen andere Länder)


5) gemeinsame Aktionen für ein konkretes Gebiet der Außenpolitik (zum Beispiel Entsendung von Wahlbeobachtern, Verhängung von Sanktionen)


6) gemeinsame Strategie (gemeinsames Konzept für bestimmte Teile der Außenpolitik (geographisch oder thematisch)

-sorgen für die politische Kontrolle und die strategische Leitung

-Handeln nach Weisungen, die direkt aus den aus den Ministerien der Mitgliedstaaten kommen

-Sind im ständigen Kontakt mit europäischen Korrespondenten


-kommen aus der National Ministerien

-handeln unter der Leitung des PSK

-bilden Arbeitsgruppen für Spezialthemen (z.B. für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus)

- Sind bei internationalen Organisationen

-fassen Informationen auf und tragen zur Funktionsfähigkeit der GASP bei