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Durch wen? Im Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind" kann sowohl auf Bestandspersonal als auch auf zusätzliches Personal zurückgegriffen werden. Bestandslehrkräfte: Personen, die bereits als Lehrkraft oder als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent an der Schule tätig sind, bekunden ihr Interesse an einem Einsatz bei „Lernen mit Rückenwind“ gegenüber der Schulleitung. Unterstützungskräfte: Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht eingestellte Lehrkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre oder Lehrkräfte in Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung); Studierende der Lehramtsstudiengänge und anderer Fachrichtungen; Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben; Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen; Erzieherinnen und Erzieher; sowie Personen mit sonstigen ähnlichen pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen melden sich über das Registrierungstool. Kooperationspartner können Stiftungen, Vereine, Initiativen, Volkshochschulen, kommerzielle Nachhilfeanbieter und kommunale sowie freie Träger sein. Sie melden sich über das Registrierungstool. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren: Die Schulleitung kann eine geeignete Schülerin oder einen geeigneten Schüler (Mindestalter 16 Jahre) mit der Anleitung einer Lerngruppe, die in Regel bis zu 5 Teilnehmende umfasst, beauftragen. Eine Online-Registrierung von interessierten Unterstützungskräften und externen Kooperationspartnern ist weiterhin herzlich willkommen!

Wie? Bestandslehrkräfte können integrativ und/oder additiv fachlich und sozial-emotional fördern. Unterstützungskräfte können die Lehrkraft unterstützen und einzelne Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen fachlich fördern. Kooperationspartner können über das Kooperations- und/oder Gutscheinmodell fördern. Im Kooperationsmodell bieten die Partner den Schulen Maßnahmen an, die der Vermittlung von Lerninhalten mit Schwerpunkt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, in den beruflichen Schulen zusätzlich in den beruflichen Profilfächern und weiteren Bereichen sowie in den SBBZ zusätzlich in den Bildungsbereichen dienen. Diese Förderung erfolgt in der Regel in Kleingruppen mit bis zu acht Schülerinnen und Schülern. Ausnahmsweise kann auch eine Einzelförderung vereinbart werden. Leistungen von Kooperationspartnern können auch die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen sein, die einen engen Bezug zur fachlichen Lernförderung haben. Die Förderung erfolgt hier in der Regel pro Gruppe mit acht Schülerinnen und Schülern oder mehr. Im Gutscheinmodell können Bildungsgutscheine insbesondere an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, für die keine Gruppenangebote möglich sind. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können fachlich fördern. Nach dem „Peer-to-Peer-Learning“-Prinzip unterstützen gleichaltrige oder ältere Schülerinnen und Schüler Gruppen von meist jüngeren Lernenden.

Wann? Schulen und Kooperationspartner entscheiden über den Zeitpunkt der Förderung. In den Ferien können Schulen mit Kooperationspartnern fachliche und sozial-emotionale Förderangebote umsetzen. Zudem können Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten und Bildungsgutscheine ausgegeben werden. Zusätzlich können zu den „Sommerschulen“ sogenannte „Ferienschulen“ im Programm „Lernen mit Rückenwind“ angeboten werden.

Wo? Die Fördermaßnahmen können sowohl integrativ im Rahmen des regulären Unterrichts als auch additiv, im Rahmen der Ganztagsbetreuung oder beim außerschulischen Kooperationspartner erfolgen. Die Förderung umfasst in der Regel Gruppen von bis zu 8 Schülerinnen und Schülern, bei sozialen und emotionalen Fördermaßnahmen sind größere Gruppen möglich. Eine Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen kann auch nur tage- oder wochenweise erfolgen.

Wer? Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingtem Unterstützungsbedarf in allen Klassenstufen an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft sollen gefördert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Schülerinnen und Schüler in denjenigen Klassenstufen, die für eine Schulwegeentscheidung besonders relevant sind. Das sind

  • die Klassenstufe vier der Grundschule,
  • die Klassenstufen neun und zehn der Sekundarstufe I,
  • die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen,
  • das Übergangssystem im beruflichen Bereich.
Schülerinnen und Schüler in den Vorbereitungsklassen werden ebenfalls in angemessener Weise berücksichtigt.

Was? Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lernrückständen sollen möglichst individuell und zielorientiert in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 gefördert werden. Die Förderung im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ kann auf fachlicher und/oder sozial-emotionaler Ebene erfolgen.