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Transcript

"Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz." (1981)

Elisabeth Selbert

Elisabeth Selbert

Überblick:

  • *1896-† 1986
  • wuchs in einfachen Verhältnissen auf
  • kein Realschulabschluss trotz herausragender Leistungen (wie alle Mädchen)
  • 1918: Eintritt in die SPD
  • 1934: Zulassung als Anwältin (kurz vor dem Verbot für Frauen durch Nationalsozialisten)
  • 1930: Doktorarbeit über "Ehezerrüttlung als Scheidungsgrund"
  • bis 85. Lebensjahr: Anwältin spezialisiert auf Familienrecht


Annika Dependahl, Lucia Grimme, 10F

Eine der vier Mütter des Grundgesetzes:

  • Wahl in den Parlamentischen Rat (Aufgabe: Ausarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland); 65 Mitglieder, davon vier Frauen
  • Ablehnung ihres Antrages, den Satz "Frauen und Männer sind gleichberechtigt." ins Grundgesetz aufzunehmen
→ Selbert wendet sich an Presse und Öffentlichkeit

Folge: Beschwerdeansturm von Frauen
  • Parlamentischer Rat beugt sich dem Druck → 18.01.1949: Gleichheitsgrundsatz als unveränderliches Grundrecht


Elisabeth Selbert als Heldin

Sonstige Verdienste:

  • Arbeit im Hessischen Landtag
  • Einsetzung für ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung und die Humanisierung des Strafvollzuges

Würdingungen:
Bundesverdienstkreuz, Wappenring der Stadt Kassel, Leuschner-Medaille, Elisebeth-Selbert-Preis, Ehrenbürgerrechte in der Stadt Kassel


damals: großer Schritt in richtige Richtung + Beeinflussung der Frauenrechte

heute: Einsatz für Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier

Bewertung: damals vs. heute

Elisabeth Selbert als Heldin