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Isabella Ackerl
Created on May 22, 2022
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Transcript
Wie schützt das Bundeskartellamt den Wettbewerb?
Wettbewerbspolitik beinhaltet staatliche Regelungen, die das Ziel der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen auf den Märkten umfassen. Im Rahmen der Ordnungspolitik werden gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt, die der Entfaltung des freien Wettbewerbs und der Entstehung von Innovationen dienen. Das Bundeskartellamt zählt neben der Monopolkommission und der Bundesnetzagentur zu den staatlichen und unabhängigen Wettbewerbsbehörden, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Die selbstständig arbeitende Behörde ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet. Sein Hauptsitz ist in Bonn. Seit Dezember 2009 ist Andreas Mundt der Präsident Des Bundeskartellamtes. Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich
verfassten Wirtschaftsordnung. Denn nur ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können. Der Gesetzgeber hat den Kartellbehörden im GWB [Gesetz gegen Beschränkung des Wettbewerbs, Anm.d.R.] folgende Instrumente an die Hand gegeben:
Kartellverbot und Kontrolle von Wettbewerbsbeschränkungen: Um nicht um die Gunst der Nachfrager konkurrieren zu müssen, könnten sich Unternehmen miteinander z.B. über Preise absprechen. Solche Kartelle sind in Deutschland nach § 1 GWB […] verboten. Das Bundeskartellamt […] [hat] die Aufgabe, Kartelle – wie z. B. Preisabsprachen – aufzuspüren und mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. […]
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen: Auf vielen Märkten gibt es bereits marktmächtige Unternehmen oder nur einen Anbieter, der aus der Tradition heraus entstanden ist, wie beispielsweise die ehemaligen Monopolisten in den Sektoren Telekommunikation, Energie, Bahn oder Post. Solche marktbeherrschenden Unternehmen dürfen ihre Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen. Das Bundeskartellamt […] [überprüft], ob diese Unternehmen ihre wirtschaftliche Machtstellung missbrauchen und z. B. andere Unternehmen in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindern oder überhöhte Preise von den Kundinnen und Kunden fordern (sog. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen) und verfolgt solche Verstöße gegen das Missbrauchsverbot. […]
Fusionskontrolle: Eine andere Möglichkeit für Unternehmen, im Wettbewerb mächtiger zu werden und sich besser durchsetzen zu können, ist, sich zusammenzuschließen. Daher prüft das Bundeskartellamt in der seit 1973 im GWB geregelten Fusionskontrolle, wie sich ein Zusammenschluss (Fusion) von zwei oder mehr Unternehmen auf den Wettbewerb auswirkt. Ziel der Fusionskontrolle ist es, marktbeherrschende Stellungen zu verhindern. Führt also eine Fusion zu einer marktbeherrschenden Stellung, muss sie vom Bundeskartellamt grundsätzlich
untersagt werden.