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Wahlgrundsätze in der DDR

auf einen Blick

Quelle: https://www.zeitklicks.de/ddr/zeitklicks/zeit/das-system/das-politische-system/wahlen-in-der-ddr/

Die Wahlen waren allgemein. Das heißt, dass jeder Wahlberechtigte (alle über 18 Jahren) wählen durfte, niemand war von der Wahl ausgeschlossen, alle DDR-Bürger durften wählen.

Die Wahlen waren nicht frei, denn sowohl die Wähler als auch die zu Wählenden konnten nicht frei entscheiden (wen sie wählen wollten und auch wer sich zur Wahl stellen durfte).

Die Wahlen waren gleich: Die Stimme jedes Wählers zählte gleich viel.

Die Wahlen waren nicht geheim, denn die Benutzung einer Wahlkabine galt schon als auffällig, wurde möglicherweise notiert und konnte negative Folgen haben. Da man bei einer Zustimmung zur Liste nichts ankreuzen musste, galt es als konform, den Wahlzettel einfach nur zu falten und in die Wahlurne zu werfen.