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Nick Ackermann
Created on April 29, 2022
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Transcript
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn ihm laut Verfassung vielfältige Aufgaben obliegen - er ist z.B. an der Regierungsbildung und der Gesetzgebung beteiligt, ernennt und entlässt hohe Staatsbeamte und Offiziere und kann Strafgefangene begnadigen-, so hat er doch hauptsächlich eine repräsentative Funtkion. Das hat historische Gründe und bedeuetet, dass sich der Bundespräsident im Normalfall nicht an den tagespolitischen Auseinandersetzungen beteiligt.
Der Bundestag ist das von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählte Parlament in Deutschland und damit wie in allen demokratischen Staaten das oberste Organ der Gesetzgebung. Er wird alle vier Jahre neu gewählt und erfüllt neben den beratungen und Abstimmungen über GEsetze weitere Funktionen. So werden im Bundestag aktuelle Ereignisse politisch relevanten Charakters diskutiert und Gedenkstunden abgehalten. Zu seinen kernaufgaben aber gehören die Kontrolle der Regierung und die Wahl des Bundeskanzlers, wodurch Parlament und Regierung miteinander verzahnt werden. Den Vorsitz im Bundestag hat der Bundestagspräsident.
Die Bundesregierung besteht aus dem vom Bundestag gewählten Bundeskanzler und seinen Ministern. Zusammen bilden sie das sogenannte Kabinett. Die Bundesminister werden vom Bundeskanzler ohne Wahl ernannt. In wöchentlichen Sitzunge berät das Kabinett Gesetzesentwürfe und stimmt sein politisches Handeln ab. Klassische Ministerien sind das Außen-, das Innen-, das Finanz-, das Justiz- und das Verteigungsministerium.
Der Bundesrat repräsentiert den föderativen Charakter unserer Verfassung. Hier können - im Gegensatz zu einem zentralistischen Staat - die einzelnen Länderregierungen Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dabei stellt der Bundesrat als Bundesorgan aber nicht nur eine Interessenvertretung der Länder dar, sondern wirkt bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Die Länder sind je nach Einwohnerzahl unterschiedlich stark im Bundesrat vertreten.
Das Bundesverfassungsgericht ist der oberste Hüter der Verfassung. Seine 16 Richter werden zwar je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt, in ihrer Tätigkeit - und insbesondere in ihren Entscheidungen- aber sind sie frei und von keinem anderen staatlichen Organ abhängig oder zu beeinflussen. Das Budnesverfassungsgericht trägt dafür Sorge, dass das Grundgesetz in seinem Kern von niemanden angetastet wird - auch nicht von anderen Bundesorganen. Daher kann sich jedes Bundes- oder Landesorgan, aber auch jeder Bürger an das Gericht wenden, wenn der Verdacht besteht, dass die verfassungsmäßig garantierten Rechte verletzt wurden. Von sich aus tätig werden kann das Gericht allerdings nicht.