Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Nadine Bogenschütz
Created on April 15, 2022
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Transcript
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Hier lernst du die Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung kennen.
GO!
Übersicht
Hinweis:
1 Einführung
3. Nachrangige Rechte
2. Vorrangige Rechte
Nach Abschluss eines Kaufvertrags sind die Verkäuferinnen und Verkäufer dazu verpflichtet, den Kaufgegenstand in einem mangelfreien Zustand zu übergeben. Liegen jedoch Sach- oder Rechtsmängel vor, verletzt sie ihre Vertragspflicht.
Wiederholung:
Sachmängel sind in § 434 BGB geregelt. Grundsätzlich lassen sich Mängel in der Beschaffenheit, fehlerhafte Montageanleitungen, Montagemängel sowie Falsch- oder Minderlieferungen unterschieden.
Rechtsmängel sind in § 435 BGB geregelt. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn eine dritte Person Rechte gegen die Käuferinnen und Käufer eines Kaufgegenstandes geltend machen kann, die nicht im Kaufvertrag vereinbart wurden.
Gewährleistungsrechten
Den Käuferinnen und Käufern stehen dann sogenannten
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Wiederholung:
Von Schlechtleistung oder auch mangelhafter Lieferung spricht man, wenn ein Kaufgegenstand Sach- oder Rechtsmängel aufweist.
zu!
Willst du mehr über die Gewährleistungsrechte erfahren?
Gewährleistungsrechte stellen sicher, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer haftet, wenn sie einen mangelhaften Kaufgegenstand liefert.
Diese Rechte können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn die Käuferinnen und Käufer den Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kannten.
Gewährleistungsrechte
Gesetzlich verankert sind die Gewährleistungsrechte in § 437 BGB.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
§ 437 BGB
Nach § 437 BGB stehen den Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung mehrere Rechte (Gewährleistungsrechte) zu.
- vorrangige Rechte von Käuferinnen und Käufern und
- nachrangige Rechte von Käuferinnen und Käufern
Diese lassen sich grundsätlich in zwei Kategorien aufteilen, nämlich in...
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Im zweiten Kapitel dieses Foliensatzes lernst du die vorrangigen Rechte kennen.
Im dritten Kapitel werden die nachrangigen Rechte vorgestellt.
Gehe einfach zurück zur Übersicht und beginne deine Wissensreise!
Aber sei aufmerksam, denn in beiden Kapiteln wird dir ein Spiel angeboten, in welchem du dein erlerntes Wissen im Anschluss testen kannst!
Grundsätzlich werden in § 437 BGB folgende Rechte aufgeführt:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Recht auf Nacherfüllung
- Minderung des Kaufpreises
- Recht auf Schadensersatz
Hast du nun einen groben Überblick über die Gewährleistungsrechte erhalten?
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Diese Rechte stehen den Käuferinnen und Käufern zu, ohne den Verkäuferinnen und Verkäufern vorab eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen!
Auf diese Rechte kann ein Käufer also sofort bestehen.
- Recht auf Nacherfüllung
Konkret sind dies:
Die vorrangigen Rechte sind in § 439 BGB und § 280 I BGB festgelegt.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
- Schadensersatz neben der Leistung
Warum werden diese Rechte als vorrangig bezeichnet?
Bei Schlechtleistung müssen diese Rechte als erstes von Käuferinnen und Käufern in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund werden sie auch als vorrangige Rechte bezeichnet. Erst wenn die vorrangigen Rechte verweigert oder erfolglos in Anspruch genommen wurden, können die nachrangigen Rechte genutzt werden.
Wann gelten diese Rechte als "erfolglos in Anspruch genommen"?
I.d.R. gilt die Nacherfüllung als erfolglos, wenn sie zum zweiten Mal unterbleibt.
Merke:
Grundsätzlich müssen Käuferinnen und Käufer den Verkäuferinnen und Verkäufern zuerst die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Kaufgegenstand zu liefern (Recht auf Nacherfüllung). Käuferinnen und Käufer können bei Schlechtleistung somit beispielsweise nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten.
oder
Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Entweder könenn sie verlangen, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer den Mangel beseitigen
Dies wird verkürzt als Mängelbeseitigung bezeichnet.
einen mangelfreien Kaufgegenstand als Ersatz liefern.
Dies wird verkürzt als Ersatzlieferung bezeichnet.
Kurz und knapp gesagt, bietet das Recht auf Nacherfüllung zwei Möglichkeiten, zwischen denen Käuferinnen und Käufer bei Schlechtleistung wählen können:
Beispiel:
Florian hat sich eine neue Kaffeemaschine gekauft. Als er die Kaffeemaschine voller Freude zu Hause auspackt fällt ihm auf, dass das Display der Maschine bereits einen Riss hat. Nach § 439 BGB hat er nun zwei Möglichkeit. Entweder kann er von der Verkäuferin/dem Verkäufer verlangen, dass sie/er das Display austauscht und den Mangel somit beseitigt. Andererseits kann er die Lieferung einer neuen mangelfreien Kaffeemaschine fordern.
Für was würdest du dich an seiner Stelle entscheiden?
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Käuferinnen und Käufer müssen den Verkäuferinnen und Verkäufern für die Nacherfüllung eine angemessene Zeit einräumen.
Eine Frist kann als angemessen angesehen werde, wenn die Verkäuferinnen und Verkäufer die Leistung bis dahin tatsächlich noch erbringen können.
Hinweis:
Hier gilt grundsätzlich, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer durch die Fristsetzung nicht die Möglichkeit erhalten müssen, erst mit der Leistungserbringung zu beginnen. Die Verkäuferinnen und Verkäufer sollen lediglich die Chance bekommen, die bereits aufgenommene Leistung zu beenden.
Die Aufwendungen, die bei der Nacherfüllung anfallen, müssen von den Verkäuferinnen und Verkäufern übernommen werden.
Zu diesen Aufwendungen gehören insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Falls die Verkäuferinnen und Verkäufer für die Nacherfüllung unverhältnismäßig hohe Kosten tragen müssten, können diese das gewählte Recht auf Nacherfüllung ablehnen.
Das wichtigste in Kürze:
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB)
Zusätzlich zur Nacherfüllung können Käuferinnen und Käufer Schadensersatz verlangen.
Somit erhalten die Käuferinnen und Käufer den jeweiligen Kaufgegenstand ("neben der Leistung"). Zudem werden die bei den Käuferinnen und Käufern entstandenen Schäden von den Verkäuferinnen und Verkäufern übernommen ("Schadensersatz").
Dies gilt aber nur, wenn auch wirklich ein Schaden entstanden ist und die Verkäuferinnen und Verkäufer für diesen Schaden verantwortlich sind.
Wann sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich?
In der juristischen Fachsprache sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich, wenn sie entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben und deshalb ein Sach- oder Rechtsmangel an dem Kaufgegenstand vorliegt. In der Fachsprache wird dann von Verschulden der Verkäuferinnen und Verkäufer gesprochen.
Aber welches Handeln kann als vorsätzlich oder fahrlässig angesehen werden?
Verkäuferinnen und Verkäufer handeln vorsätzlich wenn ihnen der Mangel bekannt ist, sie den mangelhaften Kaufgegenstand aber trotzdem an die Käuferinnen und Käufer übergeben.
Beispiel: Ein Maschinenbauer stellt fest, dass eine seiner neu gebauten Maschinen eine defekte Ölleitung hat. Da er im Zeitdruck ist, liefert er dem Käufer trotzdem die mangelhafte Maschine.
Fahrlässig handeln Verkäuferinnen und Verkäufer, wenn sie nicht die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit der Ware aufgebracht haben und deshalb ein Mangel entstanden ist.
Beispiel: Ein Maschinenbauer überprüft nach dem Einbau einer neuen Maschine beim Kunden nicht, ob diese funktionsfähig ist.
Beispiel:
Die SensorY AG kauft eine neue Maschine für die Produktion von Sensoren. Aus Zeitdruck überprüft der Verkäufer nach Einbau der Maschine nicht mehr, ob die angeschlossenen Ölleitungen funktionsfähig sind. Er bemerkt deshalb fahrlässig nicht, dass eine Ölleitung defekt ist. Die SensorY AG kann die Maschine deshalb drei Tage nicht nutzten und erleidet einen Gewinnausfall i.H.v. 1.200 EUR. Die SensorY AG kann somit ohne ein Frist setzten zu müssen, den Ersatz des Betriebsausfallschadens verlangen.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
start!
The Game: Vorrangige Rechte
The Game: Vorrangige Rechte
Ist die Aussage richtig oder falsch?
Bei Schlechtleistung können Käuferinnen und Käufer zuerst nur die vorrangigen Rechte in Anspruch nehmen.
Falsch
Richtig
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
Klicke die korrekte Aussage an!
Nutze das Licht um die Aussagen im Dunklen zu finden!
Vorrangige Rechte sind:
Vorrangige Rechte sind:
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The Game: Vorrangige Rechte
Vorrangige Rechte sind:
Richtig!
next
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
Welche Antwort ist richtig?
Das Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGBG) beinhaltet...?
...ein Wahlrecht zwischen Schadensersatz neben der Leistung und Ersatzlieferung.
...ein Wahlrecht zwischen Schadensersatz neben der Leistung und Mängelbeseitigung.
...ein Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung.
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
The Game: Vorrangige Rechte
Ist das erlaubt?
Selina hat sich vor Kurzem eine neue Uhr gekauft. Leider ist diese bereits nach wenigen Tagen stehen geblieben. Als sie die Verkäuferin der Uhr darum bittet, die Uhr zu reparieren, lehnt sie ab. Sie erklärt, dass die Reparatur der Uhr mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Im Gegenzug bietet sie Selina an, eine neue Uhr zu bestellen.
Nein
Ja
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
The Game: Vorrangige Rechte
Ist das erlaubt?
Die HighPerform AG hat eine neue Fertigungsmaschine gekauft. Leider stellte sich schnell heraus, dass diese nicht funktionsfähig ist. Der Käufer verlangt nun vom Verkäufer eine sofortige Reparatur der Anlage. Er gibt ihm hierfür drei Stunden Zeit.
Nein
Ja
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
The Game: Vorrangige Rechte
Welche Antwort ist richtig?
Käuferinnen und Käufer können Schadensersatz neben der Leistung
... der Schaden noch nicht eingetreten aber wahrscheinlich ist.
...die Nacherfüllung verweigert wurde oder erfolglos war.
...wirklich ein Schaden vorliegt und die Verkäuferinnen und Verkäufer für diesen Schaden verantwortlich sind.
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
The Game: Vorrangige Rechte
Ist das erlaubt?
Patrick hat sich ein neues Skateboard im Sportgeschäft Münzer gekauft. Kurz darauf ist er bei einem riskanten Trick in der Halfpipe gestürzt. Dabei ist ein Stück seines Skateboard abgeblättert. Zudem hat er sich verletzt und konnte anschließenden nicht am Skatecontest teilnehmen. Folglich ist ihm auch das Preisgeld entgangen. Wütend geht er zurück in das Sportgeschäft, in welchem er das ursprünglich mangelfreie Skateboard gekauft hat. Er verweist nun auf § 280 BGB und fordert die Reparatur des Skateboards und Schadensersatz, da er das Preisgeld nicht erhalten hat.
Nein
Ja
next
Richtig!
The Game: Vorrangige Rechte
Erklärung:
Falsch!
The Game: Vorrangige Rechte
Wow, du bist schon am Ende des Spiels angekommen.
- Minderung
Nachdem die gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, haben die Käuferinnen und Käufer das Recht auf:
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Das Recht auf Nacherfüllung ist ein vorrangiges Recht und ist in § 439 BGB geregelt. Es ermöglicht den Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung grundsätzlich zwei Optionen: Einerseits können sie von den Verkäuferinnen und Verkäufern die Beseitigung des Mangels oder andererseits die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands fordern.
Unter Nacherfüllung sind also die Mängelbeseitigung und die Ersatzlieferung zu verstehen.
Willst du mehr erfahren?
Dann schau einfach in das zweite Kapitel rein.
Warum werden diese Rechte als nachrangig bezeichnet?
Diese Rechte können erst von Käuferinnen und Käufern genutzt werden, wenn die vorrangigen Rechte verweigert oder erfolglos in Anspruch genommen wurden. Aus diesem Grund werden sie auch als nachrangige Rechte bezeichnet.
Wann gelten die vorrangigen Rechte als "erfolglos in Anspruch genommen"?
I.d.R. können die vorrangigen Rechte als erfolglos angesehen werden, wenn die Verkäuferinnen und Verkäufer zum zweiten Mal den Mangel nicht beseitigt oder keinen mangelfreien Kaufgegenstand liefern.
Hinweis: Diese beiden Optionen sind Teil der vorrangigen Rechte von Käuferinnen und Käufer und werden als Nacherfüllung bezeichnet.
Merke:
Grundsätzlich können Käuferinnen und Käufer nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises oder ggf. Schadensersatz statt der Leistung verlangen (= nachrangige Rechte). Die Käuferinnen und Käufer müssen den Verkäuferinnen und Verkäufern grundsätzlich zuerst die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Kaufgegenstand zu liefern (= vorrangige Rechte).
Minderung (§ 441 BGB)
Minderung bedeutet, dass der Kaufpreis des Kaufgegenstands gekürzt wird.
Beispiel:
Ein Elektronikfachgeschäft kauft für 300 EUR eine Musikanlage ein, die nicht wie vertraglich vereinbart 50 Watt, sondern nur 40 Watt leistet. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist zur Nacherfüllung, verlangt das Elektronikgeschäft Minderung. Eine Musikanlage mit einer Leistung von 40 Watt könnte es für 200 EUR erwerben. Das Elektronikfachgeschäft hat somit einen Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises um 100 EUR.
Der neue Kaufpreis richtet sich dann nach dem Wert, den der Kaufgegenstand inklusive Mangel hat.
Hinweis:
Minderung zu verlangen ist i.d.R. nur sinnvoll, wenn kleinere Mängel vorliegen und der Kaufgegenstand trotzdem weiterverwendet werden kann.
Zusätzlich können die Käuferinnen und Käufer verlangen.
Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB)
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Schadensersatz neben der Leistung (§ 280 I BGB)
Zusätzlich zur Minderung können Käuferinnen und Käufer Schadensersatz verlangen.
Somit erhalten die Käuferinnen und Käufer den jeweiligen Kaufgegenstand ("neben der Leistung"). Zudem werden die bei den Käuferinnen und Käufern entstandenen Schäden von den Verkäuferinnen und Verkäufern übernommen ("Schadensersatz").
Dies gilt aber nur, wenn auch wirklich ein Schaden entstanden ist und die Verkäuferinnen und Verkäufer für diesen Schaden verantwortlich sind.
Wann sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich?
In der juristischen Fachsprache sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich, wenn sie entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben und deshalb ein Sach- oder Rechtsmangel an dem Kaufgegenstand vorliegt. In der Fachsprache wird dann von Verschulden der Verkäuferinnen und Verkäufer gesprochen.
Aber welches Handeln kann als vorsätzlich oder fahrlässig angesehen werden?
Verkäuferinnen und Verkäufer handeln vorsätzlich wenn ihnen der Mangel bekannt ist, sie den mangelhaften Kaufgegenstand aber trotzdem an die Käuferinnen und Käufer übergeben.
Beispiel: Ein Maschinenbauer stellt fest, dass eine seiner neu gebauten Maschinen eine defekte Ölleitung hat. Da er im Zeitdruck ist, liefert er dem Käufer trotzdem die mangelhafte Maschine.
Fahrlässig handeln Verkäuferinnen und Verkäufer, wenn sie nicht die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit der Ware aufgebracht haben und deshalb ein Mangel vorliegt.
Beispiel: Ein Maschinenbauer überprüft nach dem Einbau einer neuen Maschine beim Kunden nicht, ob diese funktionsfähig ist.
Beispiel:
Die Denkinger AG hat eine neue Maschine für die Fertigung von Kugellagern gekauft. Aus Zeitdruck überprüft der Verkäufer nach Einbau der Maschine nicht mehr, ob die angeschlossenen Maschine funktionsfähig ist. Er bemerkt deshalb fahrlässig nicht, dass die Maschine einen Systemfehler hat. Nach Ablauf der zweiten gesetzten Frist zur Nacherfüllung, bleibt die Maschine immer noch funktionsunfähig. Die Denkinger AG kann die Maschine deshalb seit Wochen nicht mehr nutzen und erleidet einen Gewinnausfall i.H.v. 25.000 EUR. Die Denkinger AG fordert nun die Minderung des Kaufpreises und den Ersatz des Betriebsausfallschadens vom Verkäufer.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Grundsätzlich können Käuferinnen und Käufer nur von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt!
Ein Mangel ist erheblich, wenn er die Verwendung des Kaufgegenstands stark einschränkt oder sogar unmöglich macht.
Beispiel: Ein neu gelieferter PKW hat einen Fehler im Bordcomputer. Deshalb kommt es häufiger vor, dass er kein Gas annimmt.
Ein Mangel ist geringfügig, wenn er auf die Nutzung des Kaufgegenstands keinen oder keinen großen Einfluss hat.
Beispiel: Ein neu gelieferter PKW hat einen kleinen Kratzer unter der Motorhaube.
Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 323 - 326 BGB)
Hinweis: Das Rücktrittsrecht ist nicht von einem Verschulden des Verkäufers abhängig.
(§ 323 Abs. 5, Satz 2 BGB)
Treten Käuferinnen und Käufer vom Kaufvertrag zurück, dann müssen sie auch den Kaufgegenstand und den daraus gezogenen Nutzen zurückgeben.
Hmm gibt es in diesem Fall auch einen Anspruch auf Schadensersatz?
Hier erhältst du ein Beispiel!
Beispiel:
Linn hat einen neuen PKW gekauft und zum vereinbarten Termin erhalten. Der Bordcomputer des Autos ist jedoch fehlerhaft, weshalb die Steuerung des Fahrzeugs stark eingeschränkt ist. Nach zweimaliger Reparatur ist der Bordcomputer immer noch nicht fehlerfrei. Linn tritt deshalb vom Kaufvertrag zurück. Da sie den PKW bereits genutzt hat, muss sie einerseits den PKW zurückgeben und andererseits muss sie sich vom Verkäufer ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen.
Hinweis
Hingegen kann das Recht auf Minderung sowohl bei erheblichen als auch bei geringfügigen Mängeln gefordert werden.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
Zusätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag können Käuferinnen und Käufer folgendes verlangen:
- Schadensersatz statt der Leistung (§ 325 BGB)
Die Käuferinnen und Käufer treten also vom Kaufvertrag zurück ("statt der Leistung"). Gleichzeitig werden die ihrerseits entstandenen Schäden von den Verkäuferinnen und Verkäufern übernommen ("Schadensersatz").
- Ersatz der Aufwendungen (§ 284 BGB)
Sind den Käuferinnen und Käufern vergebliche Aufwendungen entstanden, können sie zusätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag den Ersatz der Aufwendungen von den Verkäuferinnen und Verkäufern fordern.
Beispiel:
Ein Tiefbauunternehmen kauft einen neuen Geschäftswagen. Um das Fahrzeug baustellentauglich zu machen, müssen zusätzliche Änderungen vorgenommen werden. Unter anderem wird ein Überrollbügel angebracht. Dem Unternehmen entstehen hierdurch zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 6.000 EUR. Allerdings stellt sich heraus, dass der Wagen erhebliche Mängel aufweist, weshalb er nicht wie geplant genutzt werden kann. Nach zweimaliger Reparatur ist das Fahrzeug immer noch nicht funktionsfähig. Das Bauunternehmen tritt folglich vom Kaufvertrag zurück und fordert den Ersatz der vergeblichen Aufwendungen i.H.v. 6.000 EUR.
Hinweis:
Das Recht auf Ersatz der Aufwendungen kann nur anstelle des Schadensersatzes genutzt werden, nicht zusätzlich!
Auch dies gilt nur, wenn wirklich Schäden bzw. Aufwendungen entstanden sind und die Verkäuferinnen und Verkäufer für diese verantwortlich sind.
Wann sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich?
In der juristischen Fachsprache sind Verkäuferinnen und Verkäufer für einen Schaden verantwortlich, wenn sie entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben und deshalb ein Sach- oder Rechtsmangel an dem Kaufgegenstand vorliegt. In der Fachsprache wird dann von Verschulden der Verkäuferinnen und Verkäufer gesprochen.
Aber welches Handeln kann als vorsätzlich oder fahrlässig angesehen werden?
Verkäuferinnen und Verkäufer handeln vorsätzlich wenn ihnen der Mangel bekannt ist, sie den mangelhaften Kaufgegenstand aber trotzdem an die Käuferinnen und Käufer übergeben.
Beispiel: Ein Maschinenbauer stellt fest, dass eine seiner neu gebauten Maschinen eine defekte Ölleitung hat. Da er im Zeitdruck ist, liefert er dem Käufer trotzdem die mangelhafte Maschine.
Fahrlässig handeln Verkäuferinnen und Verkäufer, wenn sie nicht die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit der Ware aufgebracht haben und deshalb ein Mangel vorliegt.
Beispiel: Ein Maschinenbauer überprüft nach dem Einbau einer neuen Maschine beim Kunden nicht, ob diese funktionsfähig ist.
Rechte von Käuferinnen und Käufern bei Schlechtleistung
start!
The Game: Nachrangige Rechte
The Game: Nachrangige Rechte
Welche Antwort ist richtig?
Wann können Käuferinnen und Käufer die nachrangigen Rechte nutzen?
Die nachrangigen Rechte können erst genutzt werden, wenn die vorrangigen Rechte verweigert oder erfolglos in Anspruch genommen wurden.
Die nachrangigen Rechte können immer genutzt werden.
Hier muss man aufpassen: Nacherfüllung (vorrangiges Recht) und Minderung (nachrangiges Recht) können zeitgleich gefordert werden. Für die übrigen Rechte gilt dies nicht.
next
Richtig!
The Game: Nachrangige Rechte
Falsch!
The Game: Nachrangige Rechte
Klicke die korrekte Aussage an!
Nutze das Licht um die Aussagen im Dunklen zu finden!
Nachrangige Rechte sind:
Nachrangige Rechte sind:
Nachrangige Rechte sind:
The Game: Nachrangige Rechte
Vorrangige Rechte sind:
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The Game: Nachrangige Rechte
Welche Auswahl passt?
Treten Käuferinnen und Käufer vom Kaufvertrag zurück (§ 323 - 326 BGB), so können sie zusätzlich ... von den Verkäuferinnen und Verkäufer verlangen.
Schadensersatz neben der Leistung
Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der Aufwenungen
next
Richtig!
The Game: Nachrangige Rechte
Falsch!
The Game: Nachrangige Rechte
The Game: Nachrangige Rechte
Welche Auswahl passt?
Zusätzlich zur Minderung (§ 441 BGB) können Käuferinnen und Käufer ... von Verkäuferinnen und Verkäufern verlangen.
Schadensersatz neben der Leistung
Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der Aufwenungen
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Richtig!
The Game: Nachrangige Rechte
Falsch!
The Game: Nachrangige Rechte
The Game: Nachrangige Rechte
Ist das erlaubt?
Nein
Ja
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Richtig!
The Game: Nachrangige Rechte
Falsch!
The Game: Nachrangige Rechte
The Game: Nachrangige Rechte
Ist das erlaubt?
Der Drogeriemarkt CGM hat eine neue Tür für den Eingangsbereich gekauft und vom Verkäufer einbauen lassen. Es stellt sich heraus, dass der elektronische Schließmechanismus fehlerhaft ist. Der Drogeriemarkt fordert die Reparatur des Schließsystems und stellt dem Verkäufer hierfür eine Frist von einer Woche. Nach Ablauf der gesetzten Frist zur Nacherfüllung ist der Mechanismus immer noch fehlerhaft. Der Drogeriemarkt tritt deshalb vom Kaufvertrag zurück und fordert den Ausbau der Tür.
Nein
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Richtig!
The Game: Nachrangige Rechte
Falsch!
The Game: Nachrangige Rechte
Wow, du bist schon am Ende des Spiels angekommen.