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Robin Hulst
Created on March 31, 2022
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Transcript
Europäische Union
Schaffung eines Binnenmarktes:
- Wohlstand aller Menschen durch bessere Arbeitsteilung und eine höhere Produktvielfalt
- Wettbewerbsdruck führt zu einem größeren Angebot
- Wirtschaftswachstum führt zu höheren Beschäftigungschancen und besseren Einkommensperspektiven
- konkurrenzfähiger
Sicherung des Binnenmarktes:
- Wettbewerbskontrolle
- Subventionsverbot
- öffentliche Auftragsvergabe
- Wirtschafts- und Währungsunion
Geschichte der EU:
1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion)
1958: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
1967: Entstehung der Europäischen Gemeinschaft (EG) (durch Zusammenfassung der Organe der Montanunion, EWG und EURATOM
1968: Vollendung der Zollunion
1979: Erstmalige Direktwahlen zum Europäischen Parlament und Beginn des Europäischen Währungssystems (EWS)
1992: Maastricht-Vertrag
01.01.1993: Europäischer Binnenmarkt tritt in Kraft (Gewährleistung von freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital)
01.11.1993: Europäische Gemeinschaft wird zur Europäischen Union
1997: Verabschiedung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes
1999: Euro-Einheitswährung für 11 der 15 Mitgliedsländer (EZB übernimmt Verantwortung)
2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft (einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit)
2011: weitreichende Schritte hin zu einer echten fiskalpolitischen Stabilitätssituation
2012: Unterzeichnung des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
2017: Brexit
Mitgliedsländer:
1952: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien, BRD
1973: Großbritannien, Irland, Dänemark
1981: Griechenland
1986: Portugal, Spanien
1995: Österreich, Finnland, Schweden
2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
2007: Bulgarien, Rumänien
2013: Kroatien
Ziele der Außenhandelspolitik:
- einheitliche Zolltarife und gemeinsame Handelspolitik
- Beseitigung von Beschränkungen
- Wahrung von Interessen gegenüber Drittländern
Vier Grundfreiheiten:
1. Warenverkehrsfreiheit (freier Warenaustausch innerhalb der Staaten der EU)
2. Personenverkehrsfreiheit (EU-Bürger haben das Recht sich in jedem Land der EU aufzuhalten, einen Beruf auszuüben und dort zu verbleiben)
3. Dienstleistungsverkehrsfreiheit (d.h. Liberalisierung der Erbringung von Dienstleistungen)
4. Kapitalverkehrsfreiheit (Kapitalflüsse zwischen Mitgliedsstaaten unterliegen keinerlei Restriktion)