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Shawne

Brennelementsteuer

Gliederung

1. Definition Brennelementsteuer

2. Einführung der Steuer

3. Warum wurde die Steuer aufgehoben?

4. Unterschied zur Stromsteuer und weshalb die versteuert werden darf

5. Persönliche Stellungnahme

6. Quellen

Brennelementsteuer

Definition

1

  • Kraftbrennstoffsteuer
  • besteuert Erzeugung von Strom
  • Brennstoff in den Kernreaktor
  • zu zahlen von Kernstoffbetreibern

Definition

Brennelementsteuer

Einführung

2

  • 2011 Kernbrennstoffsteuergesetz §5 Abs. 1
  • politisch
  • nach Fukushima-Katastrophe
  • Ausstieg 2022
  • Attraktivität verringern

Einführung

Brennelementsteuer

Aufhebung

3

  • Konzerne klagen 2011
  • Verfassungsgericht erklärt Steuer als verfassungswidrig
  • Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehlt

Aufhebung

  • Bund hat sich willkürlich eine Steuer ausgedacht
  • Art. 106 Abs. 1 regelt welche Steuern an Bund fliessen
  • Bund plediert auf Verbrauchssteuer
  • Uran -> Verbrauch= Verbrauchssteuer
  • besteuert Gewinn der Konzerne
  • 2017 wird Steuer aufgehoben und Atomkonzerne erhalten milliardenschwere Rückzahlungen

Aufhebung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 106
(1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:
1.
die Zölle,
2.
die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach Absatz 2 den Ländern, nach Absatz 3 Bund und Ländern gemeinsam oder nach Absatz 6 den Gemeinden zustehen,
3.
die Straßengüterverkehrsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern,
4.
die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer und die Wechselsteuer,
5.
die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,
6.
die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer,
7.
Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften.

Unterschiede zur Brennelementsteuer

Stromsteuer

4

  • geregelte Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom (besteuert Verbrauch)
  • wichtige Einnahmen des Bundes
  • stabilisiert Rentenversicherung
  • Steuer wird vom Endverbraucher getragen
  • umweltpolitisch motiviert
  • Parlament definiert Verbrauchssteuern exakt bei der Einführung

Stromsteuer

Bei der Einführung des jetzigen Art. 106 GG
hat das Parlament Verbrauchsteuern so
definiert
Teleologie des Verfassungsreformgebers von 1955: Verbrauchsteuern
sind Steuern, die den Verbrauch vertretbarer, regelmäßig zum
baldigen Verzehr und kurzfristigen Verbrauch bestimmter Güter des
ständigen Bedarfs belasten und die auf Grund eines äußerlich
erkennbaren Vorgangs von demjenigen als Steuerschuldner erhoben
werden, in dessen Sphäre sich der Vorgang verwirklicht; die Steuer
wird wirtschaftlich regelmäßig nicht vom Steuerschuldner, sondern im
Wege der Umwälzung vom Endverbraucher getragen (vgl. BT
Drucksache II/480 vom 29.04.1954, S. 107, Rz. 160)

Persönlich

Stellungnahme

5

  • Verständnis
  • Verfassungsgericht hat Recht es ist keine Verbrauchssteuer
  • überwiegend enttäuschend
  • Gewinn von Konzernen zu besteuern ist wesentlich für Wirtschaft (Einkommensteuer)
  • Anreiz durch Gewinn gegeben


Persönliche Stellungnahme

Danke!

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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-042.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/energiepolitik/was-ist-die-brennelementesteuer-15050400.html