Want to make creations as awesome as this one?

Transcript

Jugendschu-tzgesetz

START

index

Thema

JuSchG

Fakten

Tabak

Spielhallen

Ist das JuSch?

Alkohol

Danke

Quellen

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient sowohl dazu, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich bestimmter Medien zu schützen sowie ihre Entwicklung zu selbstbestimmt agierenden Persöhnlichkeiten zu fördern.

Alkohol, Tabak und Spielehallen

von Linda Einicke & Maja Kuhles

- Bier, Wein, weinähnlich Getränke, Schaumwein oder Mischungen von vorig genanntem mit nichtalkoholischen Getränken dürfen weder an Kinder noch Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch von ihnen erworben werden

--> außer wenn Jugendlicher in begleitung einer personensorgeberechtigten Person ist
- alkoholische Getränke dürfen weder in Autmaten noch mit hilfe des Versandhandels von Kindern oder Jugendlichen erworben werden
= Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinerlei Alkohol konsumieren, ab 16 sind Bier, Wein und Sekt erlaubt und ab 18 ist alles erlaubt

Alkohol (JuSchG §9)

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur

  • 12-25 jährige trinken ca. 69g Alkohol wöchentlich (3,5l Bier)
  • 57.000 jugendliche sterben jährlich durch Alkoholkonsum
  • im Alter von 12 Jahren haben 50% erfahrung mit Alkohol
  • zwischen 14 & 15 Jahren hatten schon 24% einen Rausch
  • Alkoholkonsum bei jugendlichen steigend, bei Erwachsenen fallend

Fakten

- Tabakwaren und andere Nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben oder das Rauchen gestattet werden

- Tabakwaren und andere Nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kinder und Jugendlichen nicht per Versandhandel oder in Automaten angeboten/zugreifbar sein werden
- oberes gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas
--> Flüssigkeiten werden durch elektronische Heizelemente verdampft, die entstehenden Aerosole werden mit dem Mund eingeatmet
= Kindern und Jugendlichen ist es nicht erlaubt Tabakwaren oder nikotinhaltige Erzeugnissezu sich nehemen oder erwerben

Tabak (JuSchG §10)

- Anwesenheit in Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden
- Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten dürfen Jugend-
lichen nur bei Volksfesten, Jahrmärkten ect. erlaubt werden
= Teilnahme und Aufenthalt ist Kindern und Jugendlichen ist verboten

Spielhallen (JuSchG §6)

Achtung! Eigene Meinungen wurden einbezogen:
Solche "Spielzeuge" zu verkaufen ist verantwortungslos und sollte verboten werden. Mit einem Alter ab 3 Jahren, wird so schon ein sehr großer Einfluss auf das spätere Leben des Kindes ausgeübt. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten sind so ein schlechtes Vorbild, was sich extrem auf das Kind auswirken kann.

Ist das JuSch?

Danke

für ihre Aufmerksamkeit

  • www.gesetze-im-internet.de
  • www.buzer.de
  • google.com

Quellen