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Dieses Angebot ist Teil unserer Serie GEMEINSCHAFTLICH WIRKEN. Alle Teile sowie weitere Informationen finden Sie hier.

kommunale Daseinsvorsorge

Teil 3/4

GEMEINSCHAFTLICH WIRKEN

Basiswissen zum MITREDEN und MITENTSCHEIDEN vor Ort

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Teste dich!Hier geht's zum Quiz zur Daseinsvorsorge!

Laut Sächsischem Wassergesetz sind Kommunen ausdrücklich dazu verpflichtet, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen. Dazu gehört auch die Wartung von Wasserleitungen und Anlagen. Häufig erfolgt das durch Trinkwasserzweckverbände oder Stadtwerke, die vollständig oder teilweise in kommunaler Hand sind und kommunalen rechtlichen Vorschriften unterliegen. Damit wird sichergestellt, dass für den menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Trinkwasser in vorgeschriebener Qualität, ausreichender Menge und mit dem notwendigen Druck zur Verfügung steht. Quelle: Wasserversorgung in Sachsen

Nach dem Sächsischen Wassergesetz sind Kommunen auch zur Beseitigung von Abwässern verpflichtet. Gemeinden müssen also sicher stellen, dass alle Haushalte an funktionierende Abwassersysteme angeschlossen sind und die Kanalisationen sowie Kläranlagen gebaut, betrieben und gewartet werden. Allerdings: Wer selbst ein Haus baut, muss sich selbst um eine funktionierende Abwasserentsorgung kümmern. Quelle: Wasserversorgung in Sachsen

Nicht nur die Entsorgung von Haushaltsanfällen und gewerblichen Abfällen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, sondern auch die Verwertung dieser. Das regelt das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz. Dabei steht die Schonung natürlicher Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen im Mittelpunkt. Vorrangiges Ziel ist es Abfälle wiederzuverwerten. Wenn das wirtschaftlich nicht vertretbar ist, muss die Verbrennung oder Deponie der Abfälle gesichert sein.

Städte und Gemeinden müssen für ihre Einwohner*innen einen Öffentlichen Personennahverkehr, also Bus, Straßenbahn oder S-Bahn, bereitstellen. In Sachsen regelt das das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen. Die Planung, Organisation und Ausgestaltung liegt dabei in der Verantwortung der Kommunen. Hier geht's zum digitalen Angebot "Mobilität in der Kommune".

Städte und Gemeinden sind für die äußeren Rahmenbedingungen des Schulbetriebs verpflichtend zuständig. Sie stellen die Schulgebäude und beschäftigen das für den äußeren Betrieb der Schule notwendige Personal. Dies sind insbesondere Schulhausmeister*innen und Reinigungskräfte. Für die „inneren“ Schulangelegenheiten, wie die Gestaltung der Lehrpläne und die Beschäftigung der Lehrkräfte, sind die Bundesländer verantwortlich.

In Sachsen gibt es 79 Krankenhäuser, die kommunal, frei-gemeinnützig oder privat sind. Die Städte und Landkreise sind für die Unterhaltung der Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, um genau zu sein für deren Neubau oder Sanierung, zuständig. Für die Finanzierung der Ausstattung sind die Bundesländer zuständig, die Finanzierung der Leistungen wird über die Krankenkassen realisiert. Quelle: Sächsisches Krankenhausgesetz

Zur Energieversorgung gehört die Versorgung der Haushalte sowie der Unternehmen mit Strom, Gas und Fernwärme. Die Erzeugung von Energie ist dabei keine verpflichtende Aufgabe von Kommunen. Allerdings spielt die dezentrale Energieerzeugung, die im Zusammenhang mit der Energiewende steht, eine immer größere Rolle. Für Städte und Gemeinden könnte die Erzeugung von Energie vor Ort eine große Chance sein und maßgeblich zum Ausbau von erneuerbaren Energien beitragen. Die Möglichkeiten dafür sind in den Kommunen jedoch sehr unterschiedlich. Daher gibt es u.a. bisher keine gesetzlichen Vorgaben zur Energieerzeugung in Kommunen. Quelle: Kommunale Energieversorgung

Kommunale Daseinsvorsorge fasst alle Aufgaben und Leistungen zusammen, die eine Kommune/ein Ort erbringt, um die Grundversorgung ihrer Einwohner*innen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • Versorgung mit Trinkwasser
  • Entsorgung des Abwassers (Schmutz- und Regenwasser)
  • Entsorgung des Abfalls
  • Unterhaltung eines öffentlichen Personennahverkehrs
  • Unterhaltung von Schulen
  • Unterhaltung von Krankenhäusern
  • Versorgung mit Energie
Nach dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung sind Städte und Gemeinden für die Daseinsvorsorge verantwortlich. Welche Güter und Dienstleistungen allerdings konkret von staatlicher Seite aus bereitgestellt werden müssen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel. In vielen Kommunen werden diese Aufgaben und Güter teilweise von privaten Unternehmen realisiert – im Auftrag der Kommunen. Besonders im ländlichen Raum bilden häufig mehrere Kommune für einzelne Aufgaben sogenannte Zweckverbände, um diese wirtschaftlich realisieren zu können.